Medizinal-Cannabis

0573

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell vorhandenen Sorten: Verfügbarkeit Medizinal Cannabis Varietäten

Die Bezirksapotheke ist seit 2013 im Besitz einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Wir versorgen seitdem Patientinnen und Patienten mit Medizinal-Cannabisblüten, patientenindividuellen Kapseln und Tropflösungen aus Cannabisextrakten. Selbstverständlich sind wir außerdem bei allen Fragen zur Anwendung, zu Neben- und Wechselwirkungen oder zu den vorgeschriebenen regelmäßigen Meldungen an die Bundesopiumstelle vertrauensvoller Ansprechpartner.

Der Erwerb war bis zum 9. März 2017 an den Besitz einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG gebunden. Durch das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017 wurden Cannabis-Zubereitungen den zugelassenen Fertigpräparaten gleichgestellt. In diesem Zuge wurde die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) dahingehend erweitert, dass nicht nur Zubereitungen aus Cannabis, sondern auch die getrockneten Blüten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.

Sollten sich im Zuge dieser Gesetzesänderung Fragen ergeben, stehen wir Ihnen natürlich gerne beratend zur Seite.

Ihr Ansprechpartner:
Peter Waßmuth
T (030) 275 830 83
mail@bezirksapotheke.de

Ihr Ansprechpartner